Fachanwalt für Wohneigentumsrecht in Magdeburg

Der Erwerb einer Immobilie oder eines Wohnungseigentums bringt eine Fülle von Rechtsfragen mit sich. Kaufinteressenten sollten sich frühzeitig über die verschiedenen Eigentumsmodelle informieren, die für die Kaufentscheidung relevant sind. Es ist entscheidend, nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten, die mit dem Erwerb einer Immobilie oder eines Teileigentums einhergehen, zu verstehen. Insbesondere beim Kauf einer Eigentumswohnung tritt man einer Eigentümergemeinschaft bei und unterliegt den bereits bestehenden Vereinbarungen und Mehrheitsbeschlüssen.

Die Fischer Rechtsanwalts AG unterstützt nicht nur Bauträger, sondern auch private Kaufinteressenten bei der Erstellung und Prüfung von Kaufverträgen, Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen. Wir bieten Beratung zu den Rechten und Pflichten der künftigen Eigentümergemeinschaft sowie zur Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Die Rückabwicklung von Kaufverträgen gehört ebenfalls zu unserem Leistungsspektrum.

Wenn Sie bereits Eigentümer einer Immobilie oder einer Wohn-/Gewerbeeinheit sind, können sich Rechtsprobleme mit anderen Wohnungseigentümern, dem WEG-Verwalter und Dritten wie Nachbarn und Bauträgern ergeben. Aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen der Beteiligten sind Konflikte oft unvermeidlich.

Professionelle Unterstützung für Bauträger und private Kaufinteressenten

Wir prüfen die ordnungsgemäße Verwaltung, unterstützen bei baulichen Veränderungen und vertreten Sie bei Beschlussanfechtungen oder Gewährleistungsansprüchen gegenüber Bauträgern. Unser Ziel ist es, eine sachdienliche und schnelle Lösung zu finden, um den Gemeinschaftsfrieden zu wahren.

Die Tätigkeit von Immobilien- und WEG-Verwaltern ist mit zunehmenden Haftungsrisiken verbunden. Daher sind umfassende Kenntnisse des Wohnungseigentumsrechts unerlässlich.

Die Fischer Rechtsanwalts AG berät WEG- und Immobilienverwalter sowie Bauträger bei der Erstellung von Teilungserklärungen und Verwalterverträgen. Wir unterstützen bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen und der Formulierung von Beschlüssen. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung während der Errichtung, Fertigstellung und Verwaltung der Immobilie sowie bei Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums.

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