Fachanwalt für Wohneigentumsrecht in Magdeburg

Bereits der Erwerb einer Immobilie oder eines Wohnungseigentums bringt eine Vielzahl von Rechtsfragen mit sich. Kaufinteressenten sollten sich frühzeitig über die verschiedenen Eigentumsmodelle beraten lassen, die für die Kaufentscheidung notwendig sind. Insbesondere ist es wichtig nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten die mit dem Erwerb einer Immobilie oder eines Teileigentums verbunden sind, zu kennen. Gerade durch den Kauf einer Eigentumswohnung wird man Teil einer Eigentümergemeinschaft und bindet sich an die bereits bestehenden Vereinbarungen und Mehrheitsbeschlüsse.

Die Fischer Rechtsanwalts AG unterstützt neben dem Bauträger auch den privaten Kaufinteressenten gern bei der Erstellung und der Prüfung von Kaufverträgen, der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung. Wir beraten unter anderem über die Rechte und Pflichten der werdenden Eigentümergemeinschaft oder die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Aber auch die Rückabwicklung von Kaufverträgen gehört zu unserem Portfolio.

Sofern Sie bereits Eigentümer einer Immobilie oder einer Wohn-/Gewerbeeinheit sind, ergeben sich häufig Probleme in den Rechtsverhältnissen zu den übrigen Wohnungseigentümern oder gegenüber dem WEG-Verwalter und Dritten wie den Nachbarn und Bauträgern. Aufgrund der Vielzahl von Beteiligten sind oft auch die Interessenlagen sehr unterschiedlich.

Professionelle Unterstützung für Bauträger und private Kaufinteressenten

Egal, ob es um die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwaltung, bauliche Veränderungen oder die Schlüssigkeit der Jahresabrechnungen geht, wir geben hierzu allumfassend Auskunft und vertreten Sie bei Bedarf auch im Fall von Beschlussanfechtungen oder der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber Bauträgern. Ziel sollte es wegen des grundsätzlichen Fortbestehens der Eigentümergemeinschaft sein, eine sachdienliche und schnelle Lösung zu finden, die geeignet ist, den Gemeinschaftsfrieden zu erhalten.

Aber auch die Tätigkeit des Immobilien- und WEG-Verwalters ist aufgrund der fortentwickelten Rechtsprechung und Gesetzgebung immer weitreichenderer Haftungsrisiken ausgesetzt. Insofern sind Bauträger und WEG-Verwalter auf umfassende Kenntnisse des Wohnungseigentumsrechts angewiesen.

Die Fischer Rechtsanwalts AG berät WEG- und Immobilienverwalter sowie Bauträger bei der Erstellung von Teilungserklärungen und Verwalterverträgen, gleichsam bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen und Formulierung von Beschlüssen. Insbesondere wenn der Bauträger auch erster Verwalter ist, sind Besonderheiten zu beachten. Unsere Tätigkeit erstreckt sich sowohl auf die außergerichtliche als auch auf die gerichtliche Vertretung während der Errichtung und Fertigstellung der Immobilie und der späteren Verwaltung der Immobilie bis hin zur notwendigen Instandsetzung und Modernisierung des Gemeinschaftseigentums.

 
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