Fachanwalt für Baurecht in Magdeburg

Gerade in der Entwicklung, Erstellung, Errichtung und Umsetzung eines Bauvorhabens, Bauwerkes und einzelner Baugewerke sind vom Bauherrn, Generalübernehmer, Generalunternehmer, Bauträger, Auftragnehmer, Auftraggeber und Subunternehmer vielfältige gesetzliche Vorschriften des privaten Baurechtes und öffentlichen Baurechtes und Vergaberechtes zu beachten. Neben diesen Regelungen finden gerade im Baurecht die Vorschriften aus allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen, technischen Vorschriften, der VOB/A, VOB/B und VOB/C, Regeln der Technik und Regeln der Wissenschaft, DIN-Normen und EN-Normen sowie die Erwartungen zu üblicher und besonderer Beschaffenheit ihre Anwendung.

Dies gilt unabhängig von der Art des Bauvorhabens und des Bauwerkes sowie unabhängig davon, ob es sich um Tiefbau, Hochbau, Brückenbau, Gleisbau, etc. im Rahmen eines Großbauvorhabens, Gewerbebaus, Mehrfamilienhauses, Einfamilienhauses oder sonstigen Wohnungsbaus in Neubau oder Altbau handelt.

Wichtige rechtliche Aspekte im Baubereich

Insbesondere deshalb ist im Besonderen schon vorab auf den Inhalt und die Gestaltung des Bauvertrages und ebenso auch des Planungsvertrages zu achten. Gerade der Bauvertrag mit all seinen Anlagen und Vertragsgegenständen bestimmt das Bau-Soll. Aus der Tatsache dessen, dass sich aus dem Bauvertrag im besonderen Maße die Bauleistungen, Bauplanung, Baufinanzierung, Bauzeit, Hinweispflichten, Bedenkenanmeldungen, Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung, Erfüllung, Abnahme, Gewährleistung und Mängel bestimmen, ergibt sich die zwingende Notwendigkeit, bereits schon frühzeitig im Zuge erster Vertragsverhandlungen fortlaufend bis zum Bauvertrag selbst den Vertragsinhalt so zu bestimmen, dass Problematiken in der Bauausführung und auch späteren Funktionalität, Rentabilität und Nutzung des Bauvorhabens vermieden werden.

Die Verwirklichung der jeweiligen Erwartungen der Vertragspartner und die zumindest vertragliche Absicherung dieser in dem Bauvertrag ist ein Grunderfordernis, um einen reibungslosen und störungsfreien Bauablauf innerhalb der gewünschten Bauzeit und Baukosten überhaupt zu ermöglichen.

Bedeutung des Bauvertrages und der Planungsvereinbarung

Wenn dann in der Bauausführung der vertraglich bestimmten Bauleistung oder auch der zusätzlichen Leistungen, Mehrmengen und Mindermengen sich Abweichungen von der erwarteten Beschaffenheit und dem Bau-Soll ergeben sowie gerade dann, wenn das Bau-Ist in der Ausführung selbst und in der Bauzeit nicht dem Bauvertrag oder Verbraucherbauvertrag entspricht, ist die rechtliche Beratung und Betreuung im Zuge dieser vielfältigen Vorschriften und im Zuge unterschiedlichster Rechtsprechung zu privatem Baurecht, öffentlichem Baurecht, Vergabe und Planungsrecht unerlässlich.

Dies gilt insbesondere unter dem Aspekt, dass über diese Vorschriften und die Rechtsprechung zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche des Bauherrn, Generalübernehmers, Generalunternehmers, Auftragnehmers und Auftraggebers, Bauträgers, Subunternehmers und auch des Nachbarn formale Voraussetzungen zur Durchsetzung von Ansprüchen z.B. der Erfüllung, Gewährleistung, Ersatzvornahme und Schadensersatz geschaffen sind, die bereits im Vorfeld und schon bei der Anbahnung möglicher Probleme im Bauablauf zu beachten sind.

Zu berücksichtigen ist dabei, dass der theoretische und formale Ansatz der Rechtsprechung nicht in jedem Falle den Notwendigkeiten und Interessen aus der Baupraxis gerecht wird. Demgemäß berücksichtigt die Beratung und Betreuung der Fischer Rechtsanwalts AG auch in baurechtlichen Mandaten nicht nur die akut aufgetretene Problematik, sondern dient gerade auch in der baubegleitenden Beratung der Vermeidung von Streitigkeiten und der Sicherung der eigenen Interessenpositionen in eventuellen zukünftigen sich schon z.B. in der Planungs- oder Ausführungsphase andeutenden Auseinandersetzungen. Dies bedingt auch den Einbezug der Aspekte aus öffentlicher Bauleitplanung, Denkmalschutz, Baugenehmigung, etc. und auch einzelner Baustoffe.

Baurechtliche Beratung zur Konfliktvermeidung und Interessenwahrung

Die baurechtliche Beratung der Fischer Rechtsanwalts AG dient daher insbesondere auch gerade der Vermeidung von baurechtlichen Gerichtsverfahren, die sich im Zuge vielfacher Einzelprobleme, Wechseln in der Gerichtsbesetzung, Zeugenvernehmungen und Sachverständigengutachten über mehrere Jahre erstrecken können. Ist ein Bauprozess eröffnet, wird auch innerhalb eines solchen stets das wirtschaftliche Interesse des Mandanten in einem solchen Baurechtsstreit zu berücksichtigt. Gerade diese baurechtliche Beratung erfordert nicht nur das rechtliche Verständnis der Rechtsprechung und gesetzlicher Vorschriften, sondern auch die Kenntnis praktischer Vorgänge und Abläufe des Bauobjektes und der Bauplanung.

Mit der hierzu durch die langjährige Tätigkeit im Bau- und Architektenrecht sowie Ingenieurrecht gegebenen Erfahrung und mit der fachanwaltlichen Spezifikation der Rechtsanwälte der Fischer Rechtsanwalts AG erfolgt eine solche umfassende und den jeweiligen Interessen des Mandanten gerecht werdende Vertretung.

Wir verstehen das dazu uns erteilte Mandat als eine Pflicht und Aufgabe zu einer solchen Beratung und Betreuung, die nicht nur in der Lösung eines einzelnen Problems verharrt, sondern in der vertrauensvollen Zusammenarbeit dem Mandanten eine weitreichende und seine Interessen wahrende Grundlage für sein Handeln bietet.

 
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