Barrierefreiheitserklärung

1. Einleitung und Geltungsbereich

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das unter der Domain www.fischer-md.de veröffentlichte Internetangebot der Fischer Rechtsanwalts AG. Ziel ist es, dieses Angebot im Einklang mit den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Die Erklärung erfolgt auf Grundlage des § 3 Absatz 1 BFSG in Verbindung mit der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 und den technischen Anforderungen der DIN EN 301 549.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen des BFSG vereinbar.

3. Methode der Bewertung

Die Bewertung erfolgte auf Grundlage einer Selbstbewertung anhand der Anforderungen der EN 301 549 der Richtlinien WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA
Letzte Überprüfung: 24.06.2025

4. Zugängliche Inhalte und bestehende Barrieren

4.1 Zugängliche Inhalte

 

Folgende Inhalte und Funktionen sind gemäß den geltenden Standards barrierefrei umgesetzt:

  • Strukturierter HTML-Code

  • Vollständige Tastaturbedienbarkeit aller Navigations- und Funktionselemente

  • Einheitliche und konsistente Navigationsstruktur auf allen Seiten

  • Responsives Design für eine optimierte Darstellung und Bedienung auf verschiedenen Endgeräten

  • Grundsätzlich gewährleistete Lesbarkeit und Bedienbarkeit mit Screenreader-Technologien

4.2 Nicht barrierefreie Inhalte

Einige Inhalte dieses Webangebots sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Die folgenden Punkte konnten bislang nur eingeschränkt oder noch nicht umgesetzt werden.

Begründung:
Die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit in den nachfolgenden Bereichen würde zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung darstellen:

  • Fehlende oder unvollständige Alternativtexte für einzelne Grafiken und Bilder

  • Semantisch korrekten Überschriften, Listen und Tabellen

  • Nicht durchgängig aussagekräftige und kontextbezogene Linktexte

  • Teilweise unzureichend sichtbare Fokus-Anzeige bei der Tastaturnavigation

  • Nicht ausreichende Kontrastverhältnisse bei bestimmten Gestaltungselementen

  • Fehlende Sprungmarken, die eine erleichterte Navigation ermöglichen würden

  • Eingebundene Inhalte Dritter (z. B. Karten), deren Barrierefreiheit außerhalb unseres direkten Einflussbereichs liegt

Die Fischer Rechtsanwalts AG ist bemüht, die verbleibenden Barrieren zeitnah zu beheben.

5. Feedback und Kontakt

Bitte melden Sie digitale Barrieren gern jederzeit an uns, wir sind bemüht sie nachfolgend zu beheben:

Fischer Rechtsanwalts AG
E-Mail: info(at)fischer-md(dot)de
Telefon: 0391/535767-0

6. Marktüberwachungsverfahren

Die Einhaltung der Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit wird gemäß § 12 BFSG durch die zuständige Marktaufsichtsbehörde überwacht:

Bundesnetzagentur – Marktüberwachung BFSG
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Web: www.bundesnetzagentur.de