Fachanwalt für Architektenrecht und Ingenieurrecht in Magdeburg

Jedes Bauvorhaben unterliegt in seiner Planung, Vergabe und Erstellung, seinem Unterhalt und seinem Betrieb einem stetigen Wandel. So führt bereits schon in der Planung der Einfluss vielfältiger Umstände dazu, dass stets neu bisherige Planungen zu überprüfen, anzupassen, abzuändern und in ihrer gewünschten Verwirklichung abzusichern sind. Erst recht gilt dies in der Leistungsphase der Bauüberwachung für den Zeitraum der Erstellung des Bauwerkes unabhängig davon, ob es sich um Tiefbau, Hochbau, Brückenbau, etc. handelt.

Die in der Umsetzung eines Bauvorhabens sich ergebenden täglichen Besonderheiten treffen in ihrer rechtlichen Auswirkung dabei den Architekten, den Ingenieur, den Fachplaner - wie z.B. für Tragwerk / Statik und für technische Ausrüstung -, den Bauträger und auch den einzelnen Bauherrn. Die vielfältigen Vorschriften zu privatem Baurecht, öffentlichem Baurecht, Vergaberecht und HOAI führen eben nicht dazu, dass während der Entwicklung, Umsetzung, Instandhaltung, Instandsetzung, Sanierung, Modernisierung eines Bauobjektes Problematiken z. B. in der Bauplanung, Baufinanzierung, Bauzeit und Bauüberwachung sowie im Betrieb, in der Nutzung und Erhaltung ausgeschlossen sind.

Rechtliche Herausforderungen in der Baubranche

Gerade die sich stets fortentwickelnden in der Rechtsprechung geschaffenen und gesetzlichen Vorgaben zu Leistungen in der Planung, Vergabe und Bauüberwachung / Objektüberwachung und Objektbetreuung sowie zu Hinweispflichten, Bedenkenanmeldungen, Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen, Erfüllung, Abnahme, Gewährleistung und zu Mängeln sind entscheidend für die Leistungspflichten in den Grundleistungen, besonderen Leistungen und Beratungsleistungen in der Gebäudeplanung, Fachplanung, Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung.

Die Tätigkeit der Fischer Rechtsanwalts AG liegt in der rechtzeitigen und umfassenden Beratung und Betreuung des Architekten, Ingenieurs und Fachplaners.

Aber auch der Bauträger, Generalübernehmer, Generalunternehmen, Bauausführende und Subunternehmer sowie Bauherr wird von der Fischer Rechtsanwalts AG in dieser Vielzahl von gesetzlichen und sich aus der Rechtsprechung bestimmenden und auch vertraglichen Verpflichtungen begleitet.

Gleichermaßen ist die Fischer Rechtsanwalts AG im Rahmen der Beratung und Vertretung von Baubetreuung, Objektbetreuung und Projektentwicklung sowie Vermarktung tätig.

Zu berücksichtigen ist dabei, dass der theoretische und formale Ansatz der Rechtsprechung nicht in jedem Falle die Notwendigkeiten und Interessen aus der Baupraxis gerecht wird. Demgemäß berücksichtigt die Beratung und Betreuung der Fischer Rechtsanwalt AG auch in planungsrechtlichen Mandaten nicht nur die akut aufgetretene Problematik, sondern dient gerade auch in der planungsbegleitenden Beratung der Vermeidung von Streitigkeiten und der Sicherung der Interessenpositionen unserer Mandantschaft im eventuellen zukünftigen sich schon z. B. in der Planungs- oder Ausführungsphase andeutenden Auseinandersetzung. Dies bedingt auch den Einbezug der Aspekte aus öffentlicher Bauleitplanung, Denkmalschutz, Baugenehmigung, etc. und auch einzelner Baustoffe.

Umfassende baurechtliche Beratung und Vertretung

Die baurechtliche Beratung der Fischer Rechtsanwalts AG dienten daher insbesondere auch und gerade der Vermeidung von baurechtlich und planungsrechtlichen Gerichtsverfahren, die sich im Zuge vielfacher Einzelprobleme, Wechseln in der Gerichtsbesetzung, Zeugenvernehmungen und Sachverständigengutachten über mehrere Jahre erstrecken können. Ist ein Bauprozess eröffnet, wird auch innerhalb eines solchen stets das wirtschaftliche Interesse des Mandanten in einem solchen Baurechtsstreit berücksichtigt. Gerade diese planungsrechtliche Beratung erfordert nicht nur das rechtliche Verständnis der Rechtsprechung und gesetzlicher Vorschriften, sondern auch die Kenntnis praktischer Vorgänge und Abläufe des Bauobjektes und der Bauplanung.

Mit der hierzu durch die langjährige Tätigkeit im Architektenrecht und Ingenieurrecht gegebenen Erfahrung und mit der fachanwaltlichen Spezifikation der Rechtsanwälte der Fischer Rechtsanwalts AG erfolgt eine solche umfassende und den jeweiligen Interessen des Mandanten gerecht werdende Vertretung.

Wir verstehen das dazu uns erteilte Mandat als eine Pflicht und Aufgabe zu einer solchen Beratung und Betreuung, die nicht nur in der Lösung eines einzelnen Problems verharrt, sondern in der vertrauensvollen Zusammenarbeit dem Mandanten eine weitreichende und seine Interessen wahrende Grundlage für sein Handeln bietet.

 
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