Fachanwalt für Arbeitsrecht in Magdeburg

Die Vielfältigkeit des Arbeitsrechtes beinhaltet nicht nur das Individualarbeitsrecht des jeweiligen konkreten Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern auch das kollektive Arbeitsrecht, welches Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung und jegliche anderweitige Arbeitnehmervertretungen sowie auch Vorstand, Geschäftsführung, Betriebsleitung und Aufsichtsrat zu berücksichtigen haben. Die bloße Fokussierung auf arbeitsgerichtliche Streitigkeiten und Verfahren vor dem Arbeitsgericht wird der heute notwendigen Beratung im Bereich des Arbeitsrechtes nicht gerecht.

Die Fischer Rechtsanwalts AG bezieht daher die Besonderheiten und Aspekte dieser Bereiche sowie der weiteren Themen des Arbeitsrechtes aus Grundlagen, der Begründung und den Inhalten der Arbeitsverhältnisse sowie die jeweiligen Pflichten aus den Arbeitsverträgen in ihre arbeitsrechtliche Beratung mit ein. Die Fragen der Haftung, der Vergütung, des Direktionsrechtes, der Änderung des Arbeitsvertrages, der Beendigung, der Kündigung und der Aufhebung, des Schutzes besonderer Personengruppen aus Mutterschaft, Erziehung, Schwerbehinderung oder aus einer Tätigkeit als Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertreter haben dabei stets in dem gebotenen Umfang auch im Blickwinkel zu bleiben.

Sicherheit, Kompetenz und ganzheitliche Beratung im Arbeitsrecht

Die Beratung und die Tätigkeit der Fischer Rechtsanwalts AG beschränkt sich daher nicht auf eine isolierte Betrachtung eines einzelnen Problems, sondern berücksichtigt in den Lösungen und in ihrer Verfahrensweise die jeweiligen Facetten des Arbeitsrechtes, auf die sich eine derzeitige Problematik unmittelbar, mittelbar und auch zukünftig auswirken kann. Wir verstehen unsere Aufgabe zur Übernahme eines Mandates dahin, dass der Mandant einen Anspruch auf eine solche umfassende sich auf unsere Erfahrungen und Kenntnisse begründende Beratung hat, dem unsererseits nachzukommen ist. Die Sicherung der Arbeitsvorgänge innerhalb der vom Mandanten gewünschten Geschäftsabläufe ist Gegenstand der Beratung und Betreuung zur Umsetzung der Unternehmensziele in dem Mandat eines Unternehmens oder Betriebes ebenso wie Gegenstand der Beratung und Betreuung eines Arbeitnehmers die Berücksichtigung der persönlichen Situation, Entwicklung und Perspektive ist.

Gerade auch durch die Spezialisierung im Arbeitsrecht ist die Fischer Rechtsanwalts AG in der Lage, die rechtliche Beratung innerhalb des Unternehmens, Betriebes und in der Verwaltung sowie ebenso die Interessenvertretung des einzelnen Arbeitnehmers innerhalb des jeweiligen Mandates sicherzustellen. Dies gilt ebenso für die Lösung aufgetretener Problematiken, wie auch für die Vorbereitung und Begleitung in der Umsetzung von Interessen und Planungen eines Arbeitgebers oder Arbeitnehmers. Gleichermaßen gilt dies selbstverständlich in der Vertretung dennoch notwendiger arbeitsgerichtlicher Verfahren vor einem ArbG, einem LAG oder dem BAG.

 
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